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Nachhaltigkeit: Verpflichtung, Bedürfnis und Chance

Geschäftsmodelle auf Zukunftsfähigkeit prüfen und anpassen

Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird für bestimmte Unternehmen¹ die Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend. Was bedeutet das? 
Die betroffenen Unternehmen müssen ergänzend zur Unternehmens- und Finanzberichterstattung belegen, wie sie einen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele – Klimaschutz, Klimawandelanpassung, nachhaltige Wasserressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung sowie Schutz von Ökosystemen und Biodiversität – leisten. Des Weiteren müssen sie belegen, dass sie nicht als Verursacher von erheblichen Schäden an den genannten Umweltzielen gelten. Ferner müssen sie bestimmte Mindestanforderungen in den Bereichen Soziales und Unternehmensführung beachten.

Das klingt erstmal abschreckend und bürokratisch, verbunden mit Zeitaufwand und Kosten für Datenerfassung, spezielle ESG² (Environment Social Governance)-Systeme sowie für Abfallbeseitigung, Recycling, Einkauf und weiteren Anpassungsinvestitionen.

Interessant sind jedoch die Chancen, das unternehmerische Geschäftsmodell mit dem CSRD-Prozess auf Langfristigkeit, Zukunftsfähigkeit und „Enkeltauglichkeit“ zu überprüfen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, des demografischen Wandels und des Wertewandels werden zukünftig die Unternehmen profitieren, die jetzt nachhaltigen Worten auch nachhaltige Taten folgen lassen und ihr Geschäftsmodell entsprechend der CSRD anpassen.
Nachhaltigkeit ist insbesondere für die junge Generation ein Bedürfnis und ein Wert, vergleichbar mit Werten wie Qualität, Zuverlässigkeit und Innovationsfreudigkeit. 

Was ist zu tun, um den Transformationsprozess zu mehr nachhaltigem und erfolgreichem Wirtschaften anzustoßen?
Viola C. Didier, herausgebende Chefredakteurin der Fachzeitschrift ESGZ (Fachzeitschrift für ESG und Recht) fasst den Transformationsprozess in drei Stufen zusammen.

1. Stufe

In der ersten Stufe gilt es das eigene Geschäftsmodell auf Kompatibilität mit ESG zu analysieren.

2. Stufe

In der zweiten Stufe sollen Ideen zu möglichen Anpassungsmaßnahmen erarbeitet und geplant werden.

3. Stufe

In der dritten Stufe geht´s an die Umsetzung und Integration von passenden Maßnahmen in den Arbeitsalltag und in die betrieblichen Abläufe.

Ich finde, entscheidend ist dabei eine Stakeholder-orientierte Kommunikation nach innen und außen. Da zu den Stakeholdern Investoren, Kreditinstitute, Geschäftspartner ebenso wie potentielle Mitarbeiter gehören, wird schnell klar, dass sich die Investitionen in die CSRD-verbunden Aufwendungen und Anpassungen zu mehr nachhaltigem Wirtschaften lohnen können. 

Es gibt viel zu tun. Gerne unterstütze ich Sie und Ihr Team bei diesem Prozess.

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Welche Unternehmen sind betroffen: Laut KPMG „…alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) sind von der neuen CSRD-Berichtspflicht erfasst. Zudem sind alle nicht kapitalmarkt-orientierten Betriebe von der CSRD erfasst, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme > 20 Mio. Euro
  • Nettoumsatzerlöse > 40 Mio. Euro
  • Zahl der Beschäftigten > 250

Schätzungsweise wären damit rund 50.000 Unternehmen in der EU betroffen, davon allein 15.000 nur in Deutschland.“

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ESG – erklärt vom Gabler Wirtschgaftslexikon

Diese drei Buchstaben beschreiben drei nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche von Unternehmen:
1) Das „E“ für Environment steht hierbei z.B. für Umweltverschmutzung oder -gefährdung, Treibhausgasemissionen oder Energieeffizienzthemen (Umwelt).
2) Social („S“) beinhaltet Aspekte wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Diversity oder gesellschaftliches Engagement (Corporate Social Responsibility).
3) Unter Governance („G“) wird eine nachhaltige Unternehmensführung verstanden. Hierzu zählen z.B. Themen wie Unternehmenswerte oder Steuerungs- und Kontrollprozesse (Corporate Governance).

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Auf den weiteren Austausch freue ich mich.